Designberatung

Fördermöglichkeiten durch die NBank

Die Marketingberatung ist ein Beratungsfeld der "Beratungsrichtlinie 2007", mit welchem die NBank und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschft, Arbeit und Verkehr die Förderung auf aktuelle Problemlagen mittelständischer Unternehmen konzentriert.

Wo stellen Sie den Antrag?

Da wir (genauer Herr Lars Fahrenholz) als Berater bei der NBank-KfW-Beraterbörse gelistet sind, stellen wir gemeinsam mit Ihnen den Beratungs- und Coachingbedarf fest und schließen dann mit ihnen eine Beratungsvereinbarung mit auflösender Bedingung. Mit diesen Unterlagen können Sie daraufhin einen Antrag bei der NBank stellen

Ziel der Förderung

Begleitende und/oder konzeptionelle Beratung zum Design von Produkten und Dienstleistungen soll helfen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe zu verbessern.

Was wird wie gefördert?

Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine begleitende oder konzeptionelle Beratung in folgenden Designdisziplinen entstehen:

 

  • Corporate Design zur (Weiter-) Entwicklung des Erscheinungsbildes eines Unternehmens,
  • Produkt- und Dienstleistungsdesign zur Entwicklung neuer und Optimierung vorhandener Produkte und Dienstleistungen,
  • Kommunikations- und Grafikdesign zur Gestaltung von visuellen Inhalten in verschiedenen Medien,
  • Innenarchitektur zur Planung und Gestaltung von Innenräumen des Unternehmens,
  • Architektur zur Planung und Gestaltung von Gebäuden des Unternehmens.

 

Dabei geht es insbesondere um die Förderung des Universal Design, d. h. um marktfähige, flexible und einfache Produkte und Dienstleistungen für möglichst breite Kundengruppen.

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 400 Euro je Tagewerk, inkl. Auslagen und Reisekosten, ohne Umsatzsteuer. Die Förderung umfasst mindestens 7 Tagewerke, im Konvergenzgebiet mindestens 5 Tagewerke, höchstens 25 Tagewerke.

Diese Förderung der Designberatung auf Grundlage der Beratungsrichtlinie 2007 umfasst maximal je Unternehmen 25 Tagewerke, die auch auf mehrere Anträge aufgeteilt werden können.

Eine Förderung aus einem der Beratungsfelder der Beratungsrichtlinie 2007 (Außenwirtschaftsberatung, Beteiligungsberatung, Designberatung, Marketingberatung, Nachfolgeberatung) kann grundsätzlich je Unternehmen einmal innerhalb von zwei Jahren gewährt werden.

 

 

 

Der textliche Inhalt dieser Seite wurde überwiegend von der Internetseite der NBank entnommen.